Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Immissionsschutzes

Umwelteinwirkungen durch Immissionen können unterschiedliche Ursachen haben. Sie entstehen durch Gewerbe- und Industrielärm, Baulärm, Arbeitslärm, Sport- und Freizeitlärm sowie Verkehrslärm. Ob ein Geräusch als störend wahrgenommen wird, hängt von der subjektiven Wahrnehmung des Hörers ab.

Immissionen können zu Betriebseinschränkungen auf allen Ebenen führen. Mit detaillierten Prognosen unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Immissionsschutzes und sichern Ihnen ein unbeschwertes Miteinander.

Wir sind als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach § 29b BImSchG anerkannt!

Lesen Sie alles zu den verschiedenen Bereichen des Immissionsschutzes und wie wir Sie dabei unterstützen können:

Gewerbe- und Industrielärm

Für die Errichtung und den Betrieb von Gewerbe- und Industrieanlagen gibt es klare gesetzliche Bestimmungen. Hierzu zählt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verwaltungsvorschrift TA Lärm. Diese Vorschriften schützen die Allgemeinheit und die Nachbarschaft von Anlagen vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Beim optimalen Immissionsschutz und beim Einhalten von Immissionsrichtwerten helfen wir Ihnen: Von der Planungsphase über die Fertigstellung bis zur Durchführung Ihres Vorhabens. Mit unserer langjährigen Erfahrung und gezielten Messungen identifizieren wir jede Immissionsquelle an Bestandsanlagen. Daraus entwickeln wir praxisnahe Lösungen für den Immissionsschutz sowie die Einhaltung des Immissionsrichtwertes. So unterstützen wir Sie, dass alles Mögliche zuverlässig produziert werden kann, nur keine Lärmbelästigung.

Lärmkataster zeigen wie hoch die Immissionswerte an welcher Stelle sind.
Industrieanlagen verursachen Lärm. Koetter Consulting Engineers kann die Immissionswerte messen und bei Überschreitung Lösungen erarbeiten.

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Immissionsprognosen als Nachweis gemäß TA Lärm für Betriebsgenehmigungen von neuen oder erweiterten Betrieben in der Planungsphase oder bei Erweiterungen
  • Erstellung von Lärmkarten
  • Beratung zur Auslegung von Lärmminderungsmaßnahmen
  • Emissions- und Immissionsmessungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Geräuschkontingentierung für Bebauungspläne
  • Abnahmemessungen nach § 29b BImschG

Baulärm

Immissionen durch Baulärm vergehen im Allgemeinen. Spätestens dann, wenn ein Projekt abgeschlossen ist. Was dennoch bleiben kann, sind die Folgen, die der Lärm zuvor verursacht hat. Schon bei kurzzeitigen hohen Schalldruckpegeln können Arbeiter und Anwohner bleibende Schäden davontragen. Darüber hinaus drohen kostentreibende Unterbrechungen des Bauablaufs bei Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte. Um zu hohe Immission zu vermeiden, plant man im Idealfall die Unterstützung von KÖTTER Consulting Engineers schon vor Baubeginn ein.

So können unsere Ingenieure mithilfe von Messungen und Berechnungen gezielt die Lärmentwicklung prognostizieren und analysieren. Daraus entsteht die Basis für geeignete Immissionsschutz-Maßnahmen. Im kurzfristigen Ernstfall können auch eingeschränkte Betriebszeiten von Baumaschinen Abhilfe schaffen. So oder so können sich Bauherren, Behörden und Investoren auf unsere bestmögliche Unterstützung bei lärmintensiven Bauvorhaben verlassen. Immissionsschutz nicht nur im Allgemeinen, sondern in jedem Fall.

Baulaerm kann gemessen werden. KÖTTER Consulting Engineers hilft

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Ermittlung der Schallleistungspegel von Baumaschinen
  • Schallimmissionsprognosen im Genehmigungsverfahren gemäß AVV Baulärm
  • Erstellung von Lärmminderungskonzepten in Bezug auf die Baustelleneinrichtung, Minderungsmaßnahmen an den Baumaschinen, geräuscharme Baumaschinen oder Bauverfahren sowie die Beschränkung der Betriebszeit von Baumaschinen
  • Baubegleitende Lärmmessungen

Arbeitslärm

An Lärm kann man sich nicht gewöhnen. Selbst wenn ein Arbeitnehmer ihn nicht bewusst als störend wahrnimmt, kann Lärm seine Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Schon ab einem Immissionsrichtwert von 55 Dezibel – was außerhalb der Arbeitsumgebung eher einem normalen Gespräch entspricht – können Geräusche als Lärm wahrgenommen werden und verringern über einen längeren Zeitraum das Wohlbefinden. Bereits 65 bis etwa 75 Dezibel bewirken körperlichen Stress, Bluthochdruck und begünstigen Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Hier müssen Immissionsrichtwerte unbedingt eingehalten werden um ausreichend Immissionsschutz zu bieten.

Den zahlreichen Risiken für Arbeitnehmer begegnen unsere Ingenieure immer wieder bei orts- und personenbezogenen Messungen. Im Fall von Grenzwertüberschreitungen werden wirkungsvolle Lärmminderungsmaßnahmen ausgelegt. Da wir jede Aufgabe ganzheitlich betrachten, gehen wir jedoch weit über rein technische Lösungen hinaus. So beraten wir Sie schon in der Planungsphase bei der Auswahl geeigneter Maschinen oder machen Vorschläge für den lärmarmen Betrieb. Das ist umfassender Immissionsschutz im Bereich Arbeitslärm von KÖTTER Consulting Engineers.

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Messungen, Prognosen und Beratung für Großraumbüros, Mehrfachsporthallen, Kindergärten, Intensiv- und OP-Stationen von Krankenhäusern …
  • Akustische Planung der Lärmsituation in Industriehallen, Arbeitsräumen oder Werkshallen
  • Ermittlung der Lärmexpositionspegel auf Basis von Lärmkarten, orts- oder personenbezogenen Schallmessungen (Lärmdosimeter)
  • Beurteilung der Geräuschsituation am Arbeitsplatz entsprechend der geltenden Normen und Richtlinien
  • Erarbeitung von Lärmminderungskonzepten, zum Beispiel primäre bzw. sekundäre Lärmminderungsmaßnahmen an den relevanten Schallquellen oder raumakustische Maßnahmen
Immissionsrichtwerte nach TA Laerm von KÖTTER Consulting Engineers

Poster TA-Lärm

Das hochwertige Poster enthält alle Immissionsrichtwerte der aktuellen TA Lärm im grafischen Überblick.
Lärmmessung mittels einer Schallintensitätssonde von KÖTTER Consulting Engineers. Lösungen zur Lärmreduzierung

Schallintensitätssonde von KÖTTER Consulting Engineers_Experten für Immissionsschutz

Lärmmessung

Erfahren Sie alles zum Thema Lärmmessung. Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen: Was ist Lärm? Wer darf messen? Wie wird Lärm beurteilt? etc.

Klicken Sie jetzt auf den Button „Lärmmessung“, um alle wichtigen Informationen zu erhalten.

Sport- und Freizeitlärm

Es kommt vor, dass Konzerte oder andere Events nicht genehmigt werden, weil die Lärmbelästigung – zum Beispiel für die Anwohner in der Umgebung – zu hoch ist. Dadurch ist das Einhalten der Immissionsrichtwerte nicht mehr gewährleistet. So ein abruptes Ende für viele lässt sich jedoch von vornherein vermeiden. Unsere Ingenieure berechnen bereits in der Planungsphase einer Veranstaltung die zu erwartenden Immissionen. Zudem beurteilen sie diese hinsichtlich aller relevanten und physikalisch messbaren Größen.

Dazu zählen der Schalldruckpegel, die Ton- und die Impulshaltigkeit. Letztere zum Beispiel kann beim Tennis als sehr störend empfunden werden. Auf Basis konkreter Daten werden dann bei Bedarf Optimierungsmaßnahmen empfohlen, um den genauen zulässigen Immissionsrichtwert einzuhalten. Deswegen werden Anwohner womöglich nicht Zugabe rufen, aber auch nicht das Ordnungsamt oder die Polizei. Denn wir garantieren Immissionsschutz auch nach Feierabend.

Lärmminderung für Sport- und Freizeitlärm

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Immissionsprognosen als Nachweis gemäß 18. BImSchV für Genehmigungen zum Neu- bzw. Ausbau von Sportanlagen
  • Ermittlung und Beurteilung von Geräuschimmissionen von Freizeitanlagen
  • Beratung und Auslegung von baulichen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen, z.B. Betriebszeitenregelung, Lärmschutzwände, Optimierung von Lautsprecheranlagen
  • Erstellung von Lärmkarten für Sport- und Freizeitanlagen mit und ohne Lärmminderungsmaßnahmen zur Veranschaulichung der Geräuschsituation
  • Immissionsmessungen und Gutachtenerstellung bei bestehenden Anlagen
  • Einzel- und Dauermessungen bei Veranstaltungen und Freizeitevents
  • Ingenieurberatung auf Basis der aktuellen einschlägigen Richtlinien und Vorschriften

Verkehrslärm

Im Baugesetzbuch gibt es hinsichtlich der Bauleitplanung umfassende und hohe Anforderungen bezüglich der Immissionen, die durch Verkehrslärm entstehen. Der Gesetzgeber schützt und entwickelt dadurch die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen.

Die Experten von KÖTTER Consulting Engineers verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Bauleitplanung und stellen alle Belange innerhalb des Immissionsschutzes sicher – unter Einhaltung aller relevanten Normen und Richtlinien.

Wie wir Ihnen helfen können:

  • Durchführung von schalltechnischen Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung bzgl. Verkehrs-, Sport- und Freizeitlärm sowie Gewerbe- und Industrielärm
  • Erstellung von Lärmkarten
  • Ermittlung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109
  • Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen in der Bauleitplanung
  • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
  • Erstellung von textlichen Festsetzungen für Bebauungspläne bzgl. Lärmimmissionen
Verkehrslärm messen und Lösungen erarbeiten
Dipl.-Ing. Helmut Hinkers

Dipl.-Ing. Helmut Hinkers

Fachgebietsleiter Immissionsschutz Rheine

Telefon +49 5971 9710-14
h.hinkers@koetter-consulting.com

Dipl.-Ing. Jens Sachs

Dipl.-Ing. Jens Sachs

Fachgebietsleiter Immissionsschutz Berlin

Telefon +49 30 526788-12
j.sachs@koetter-consulting.com

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Wir beraten Sie unabhängig und lösungsorientiert.

Was wir Ihnen außerdem bieten

Luftschadstoffe, Staubimmissionen & Gerüche

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner können wir Sie auch hinsichtlich Geruchsimmissionen oder  Luftschadstoff-/Staubimmissionen unterstützen.

Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben:

  • Was führt zu einer Lärmbelästigung? Wie hoch ist die Lärmbelästigung – gemessen in dezibel?
  • Ist es eine Lärmstörung oder unzulässiger Lärm?
  • Handelt es sich um Lärm im Mischgebiet oder eher Lärmschutz im Wohngebiet?
  • Lärmdämmung innen? Lärmschutzmaßnahmen außen?
  • Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen!
  • Immissionsschutz bedeutet für uns Lärm messen, Lärmquellen erkennen, Gutachten erstellen und Lärmschutzmaßnahmen aufzeigen.

Fachtagung Immissionsschutz für Behörden

Die Fachtagung informiert über ausgewählte Themen aus dem Bereich Immissionsschutz und richtet sich ausschließlich an Behördenvertreter. Die Themenschwerpunkte  orientieren sich an den aktuellen Themen und Entwicklungen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet 2-jährig statt. Der nächste Termin ist 2022 geplant.

Infos zur letzten Veranstaltung finden Sie hier

KÖTTER Consulting Engineers biete Lärmmessungen, Lärmgutachten und Lärmschutzmaßnahmen.
Case Studies und Praxisbeispiele von Koetter Consulting Engineers

Sie möchten mehr über unsere Projekte erfahren?

Seit über 40 Jahren setzen wir überall auf der Welt erfolgreiche Kundenprojekte im Bereich des Immissionsschutzes um. Sehen Sie hier eine Vielzahl an Abeiten ….

Unsere Referenzen: Wir sagen Danke für Ihr Vertrauen.

astora GmbH & Co. KG
Bischof + Klein SE & Co. KG
Calcis Warstein GmbH & Co. KG
DEA Deutsche Erdoel AG
HanseWerk AG
Erdgas Münster
EWE Gasspeicher GmbH
Schoeller Technocell GmbH & Co. KG
GERRY WEBER Management & Event GmbH & Co. OHG
INEOS Köln GmbH
KAO Chemicals
KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
Nord-West Kavernengesellschaft mbH
NUON Epe Gasspeicher GmbH
RAG Anthrazit
RWE Gasspeicher GmbH
Stadtwerke Osnabrück AG
Thyssengas GmbH
Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Yara Brunsbüttel GmbH