Lärmmessung vom Experten für Schall- und Schwingungstechnik.

FAQs zum Thema Lärmreduzierung und Schallschutz

Wann brauche ich eine Lärmmessung und wer darf messen?

Mittels einer Schallintensitätssonde wird die Schallintensität gemessen. Sie gehört zu den Schallenergiegrößen und bezeichnet die Schallleistung, die je Flächeneinheit durch eine durchschallte Fläche tritt. Sie errechnet sich aus dem Produkt von Schallschnell und Schalldruck.

Bild: Mittels einer Schallintensitätssonde wird die Schallintensität gemessen. Sie gehört zu den Schallenergiegrößen und bezeichnet die Schallleistung, die je Flächeneinheit durch eine durchschallte Fläche tritt. Sie errechnet sich aus dem Produkt von Schallschnell und Schalldruck.

Lärmmessungen können von den Genehmigungs- und Fachbehörden gefordert werden. Es wird unterschieden zwischen

  • Abnahmemessungen und
  • Überwachungsmessungen

Im weiteren können von der Behörde oder im Rahmen eines Rechtsstreites von Gerichten Messungen gefordert werden.

Die Messung von Geräuschemissionen und -immissionen soll nur von Büros und Instituten durchgeführt werden, die entsprechend akkreditiert sind; z.B. durch eine von der DAkks akkreditierte und nach §29b BImSchG bekannt gegebene Messstelle. KÖTTER Consulting Engineers erfüllt beide Kriterien.

Wie wird Lärm gemessen und beurteilt?

Die Messung erfolgt mit einem Schalldruckpegelmessgerät und wird in Dezibel (dB) erfasst. Zum Vergleich von Geräuschimmissionen mit den jeweiligen Richt- bzw. Grenzwerten erfolgt die Messung auf der Empfängerseite. Der maßgebliche Messpunkt ist gemäß den Regelwerken ein Punkt 0,5 m vor dem Fenster des Aufenthaltsraumes, an dem die höchsten Geräuschimmissionen auftreten.

Zur Berücksichtigung der frequenzabhängigen Empfindlichkeit des Gehörs wird geräteintern eine Frequenzbewertung vorgenommen, d.h. die in den verschiedenen Terzen gemessenen Schalldruckpegel erhalten Ab- bzw. Zuschläge. Die wesentlichen Grenz- und Richtwerte basieren auf einer A-Bewertung. Die zugrunde gelegte Bewertungskurve wird in Klammern hinter dem Kürzel für den Schalldruckpegel gesetzt („dB (A)“).

Für die Beurteilung von Lärmimmissionen werden die gemessenen Schalldruckpegel zur Berücksichtigung der Lästigkeit – in Abhängigkeit von der Lärmart bzw. der Berechnungsvorschrift – mit weiteren Zuschlägen versehen, die z.B.

  • die Impulshaltigkeit
  • die Tonhaltigkeit
  • die Informationshaltigkeit und
  • das zeitliche Auftreten

berücksichtigen. Die am Immissionsort auftretenden gemessenen und mit den entsprechenden Zuschlägen versehenen Schalldruckpegel werden auf festgelegte Beurteilungszeiten (z.B. „tags“, „nachts“) zeitlich gemittelt. Die Beurteilungszeiten sind abhängig von der für die jeweilige Lärmart (Gewerbelärm, Sportlärm, Verkehrslärm) geltende Berechnungsvorschrift.

Neben den Schallimmissionsmessungen zur Beurteilung der Geräuschsituation am Immissionsort werden Emissionsmessungen durchgeführt, um die schalltechnischen Eigenschaften einer Maschine, einer Anlage oder eines Aggregates zu ermitteln.

Dipl.-Ing. Helmut Hinkers

Dipl.-Ing. Helmut Hinkers

Fachgebietsleiter Immissionsschutz Rheine

Telefon +49 5971 9710-14
h.hinkers@koetter-consulting.com

Dipl.-Ing. Jens Sachs

Dipl.-Ing. Jens Sachs

Fachgebietsleiter Immissionsschutz Berlin

Telefon +49 30 526788-12
j.sachs@koetter-consulting.com

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Wie kann ich mich gegen Lärm schützen?

Schallschutzmaßnahmen dienen dazu, die Schallabstrahlung einer Schallquelle zu reduzieren oder die Schallübertragung von einer Schallquelle zu seinem Empfänger zu mindern.

1) Primäre Schallschutzmaßnahmen: Lärmquelle – Lärmemissionen bereits bei Ihrer Entstehung mindern. z.B. Konstruktion verändern, Kapselung eines Aggregates

2) Sekundäre Schallschutzmaßnahmen: Ausbreitungsweg – Reduzierung der Schallübertragung auf dem Ausbreitungsweg z.B. durch eine Lärmschutzwand

3) Passiver Schallschutz: Immissionsort – Reduzierung der Lärmimmissionen am Immissionsort durch Schallschutzfenster o.ä.

Welche Maßnahmen zur Lärmbekämpfung ergriffen werden, hängt immer von der Situation vor Ort ab, von den technischen Möglichkeiten, dem Aufwand und den Kosten, die sie hervorrufen.

Wann sprechen wir von Lärm?

Wenn wir Geräusche als störend empfinden, weil sie zu laut sind oder der Ton für unser Ohr unangenehm ist, sprechen wir von Lärm. Die Wahrnehmung von Geräuschen ist jedoch sehr subjektiv und kann individuell sehr unterschiedlich empfunden werden.

Weitere wichtige Begriffsdefinitionen im Zusammenhang mit Lärm……

  • Schalldruckpegel: physikalisches Maß für die Stärke des Schalldrucks. Er wird in Dezibel (dB) gemessen.
  • Tonhöhe/Frequenz: Hohe Töne werden anders empfunden als tiefe, in der Regel unangenehmer.
  • Tonhaltigkeit: Einzelne tonale Komponenten im Geräusch erhöhen die wahrgenommene Lautstärke.
  • Impulshaltigkeit: Geräusche mit starken Pegeländerungen wie Hämmern werden als unangenehmer empfunden als Geräusche mit konstanter oder gleichmäßiger Lautstärke.

Hörschwelle des Menschen:

Schalldruckpegel, bei dem das menschliche Gehör Töne oder Geräusche gerade noch wahrnimmt.

  • Bei 45 dB(A) ist eine entspannte Konversation bereits erschwert
  • Bei 50 dB(A) heben Betroffene die Stimme an.
  • Bei 60 dB(A) müssen Betroffene laut sprechen.
  • Bei mehr als 65 dB(A) Außenbelastung ändern Anwohner ihr Verhalten, d. h., sie halten Fenster geschlossen und Balkone werden nicht mehr genutzt.
  • ab 85 dB (A) ist das menschliche Gehör gefährdet
  • über 110 dB(A) kann schon ein einmaliges Lärmereignis das Gehör schädigen

Welche Lärmarten gibt es?

Typische Lärmarten sind zum Beispiel:

  • Gewerbe- und Industrielärm
  • Baulärm
  • Arbeitslärm
  • Sport- und Freizeitlärm
  • Verkehrslärm

Je nach Lärmart gelten unterschiedliche Normen und Richtlinien, in denen festgelegt ist, welche Grenzwerte für diese Lärmart im Tageszeitraum und im Nachzeitraum gelten.

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KÖTTER Consulting Engineers ist Experte für Immissionsschutz. Eine Maßnahme zur Schallreduzierung kann auch der Einsatz geeigneter Materialien sein.

Bild: Durch den Einsatz geeigneter Materialien kann die Ausbreitung des Schalls reduziert werden.

KÖTTER Consulting Engineers biete Lärmmessungen, Lärmgutachten und Lärmschutzmaßnahmen.

Bild: Die jeweils zulässigen Immissionswerte sind in verschiedenen Regelwerken festgelegt.

Welche Normen und Richtlinien gibt es?

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)
  • 16. Verordnung zur Durchführung der Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung).
  • 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung).
  • Freizeitlärmrichtlinie

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Seit über 40 Jahren setzen wir überall auf der Welt erfolgreiche Kundenprojekte im Bereich des Immissionsschutzes um. Sehen Sie hier eine Vielzahl an Abeiten ….

Case Studies und Praxisbeispiele von Koetter Consulting Engineers

Bild: KÖTTER Consulting Engineers ist für namhafte Kunden in allen Bereichen der Akustik und des Immissionsschutzes tätig. Diese Erfahrung und Expertise zeigt sich auch in den zahlreichen Projektbeispielen und Referenzen.

Unsere Referenzen: Wir sagen Danke für Ihr Vertrauen.

astora GmbH & Co. KG
Bischof + Klein SE & Co. KG
Calcis Warstein GmbH & Co. KG
DEA Deutsche Erdoel AG
HanseWerk AG
Erdgas Münster
EWE Gasspeicher GmbH
Schoeller Technocell GmbH & Co. KG
GERRY WEBER Management & Event GmbH & Co. OHG
INEOS Köln GmbH
KAO Chemicals
KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
Nord-West Kavernengesellschaft mbH
NUON Epe Gasspecher GmbH
RAG Anthrazit
RWE Gasspeicher GmbH
Stadtwerke Osnabrück AG
Thyssengas GmbH
Wasserstraßen-Neubauamt Datteln
Yara Brunsbüttel GmbH