Die Messung erfolgt mit einem Schalldruckpegelmessgerät und wird in Dezibel (dB) erfasst. Zum Vergleich von Geräuschimmissionen mit den jeweiligen Richt- bzw. Grenzwerten erfolgt die Messung auf der Empfängerseite. Der maßgebliche Messpunkt ist gemäß den Regelwerken ein Punkt 0,5 m vor dem Fenster des Aufenthaltsraumes, an dem die höchsten Geräuschimmissionen auftreten.
Zur Berücksichtigung der frequenzabhängigen Empfindlichkeit des Gehörs wird geräteintern eine Frequenzbewertung vorgenommen, d.h. die in den verschiedenen Terzen gemessenen Schalldruckpegel erhalten Ab- bzw. Zuschläge. Die wesentlichen Grenz- und Richtwerte basieren auf einer A-Bewertung. Die zugrunde gelegte Bewertungskurve wird in Klammern hinter dem Kürzel für den Schalldruckpegel gesetzt („dB (A)“).
Für die Beurteilung von Lärmimmissionen werden die gemessenen Schalldruckpegel zur Berücksichtigung der Lästigkeit – in Abhängigkeit von der Lärmart bzw. der Berechnungsvorschrift – mit weiteren Zuschlägen versehen, die z.B.
- die Impulshaltigkeit
- die Tonhaltigkeit
- die Informationshaltigkeit und
- das zeitliche Auftreten
berücksichtigen. Die am Immissionsort auftretenden gemessenen und mit den entsprechenden Zuschlägen versehenen Schalldruckpegel werden auf festgelegte Beurteilungszeiten (z.B. „tags“, „nachts“) zeitlich gemittelt. Die Beurteilungszeiten sind abhängig von der für die jeweilige Lärmart (Gewerbelärm, Sportlärm, Verkehrslärm) geltende Berechnungsvorschrift.
Neben den Schallimmissionsmessungen zur Beurteilung der Geräuschsituation am Immissionsort werden Emissionsmessungen durchgeführt, um die schalltechnischen Eigenschaften einer Maschine, einer Anlage oder eines Aggregates zu ermitteln.